Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
ursächlich
Ursache f. ‘Grund, Veranlassung für ein Geschehen, Ursprung’. Das aus der Rechtssprache stammende Substantiv mhd. ursache ‘Rechtsstreit, Prozeß, Streitsache’, theologisch ‘zur Sünde verleitende Gelegenheit’, philosophisch ‘Grund, Anlaß, Voraussetzung’, frühnhd. besonders ‘wirklicher Klagegrund, erster Anlaß für eine Streitsache, Beschuldigung’ (Ende 15. Jh.), mnd. ōrsāke (aus dem Hd. mnl. o(o)rsāke, nl. oorzaak) ist eine verstärkende Bildung zu dem unter Sache (s. d.) behandelten Rechtswort. Der Ausdruck wird jedoch bald auch außerhalb der Rechtssphäre gebräuchlich und bezeichnet alles, was An…