Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
unerheblich adj. adv.
unerheblich , adj. adv. , nicht oder wenig erheblich ( th. 3, 846; Haltaus 393 ; Götze zeitschr. f. d. wortf. 11, 254 ff. ). 1 1) sinnlich; nicht aufzuheben: die jhren theil der zeit ... in unerheblicher last bubenstücke zubringen C. Bahrt phoenix (1626) 7 ; Götze 255 ; vergleichst dich schwehrer last, die unerhöblich ligt Rompler (1647) 128 ; eine unerhebliche last Kramer (1700) 1, 648 a . veraltet. ebenso das gegentheil von erheblich möglich, thunlich ( th. 3, 846, 1): den müssn wir mit geduld erwarten, das spil, so gut wirs haben, kharten und von unerheblichen dingen uns nicht mit sorg umb …