Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
unerbe m.
unerbe , m. ahd. unerbo, mhd. unerbe, wer kein erbgut besitzt, von natur zur erbschaft nicht berufen ist, heres alienus; ob. sp. 10; Grimm gr. 2, 776 ; weisth. 1, 561. 571. 830: man soll den unerben erben mit halm und mund; wie man den unerben erbt Graf-Dietherr 205. 209 . nur als rechtsgeschichtlicher ausdruck geblieben. ein mnl. onerve f. ist bewegliches gut. —