Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
unangesessen adj.
unangesessen , adj. , gegentheil von angesessen und hofgesessen. ' sine lare, qui nusquam sedem stabilem ac domicilium habet ' Steinbach 2, 583 : unangesessen heissen diejenigen, so keine unbeweglichen güter oder liegenden gründe und häuser haben. jedoch werden nach den sächsischen rechten vor angesessen gehalten: 1) diejenigen, so handlungen oder apotheken besitzen; 2) die nutznieser eines gutes; 3) beamte, so in würcklicher besoldung stehen; 4) corpora und universitäten allgem. haushalt.-lex. 3, 605; wir werden es .. zur regel machen, dasz derjenige, der sich wider einen andern versündiget h…