Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
unableglich adj. adv.
unableglich , adj. adv. , 'unableglich .. nur in einigen fällen von ablegen üblich ' Adelung 4, 829 . 1 1) von sinnlichen gegenständen: ein unableglich joch Zinkgref-Weidner (1653) 365 . kaum mehr gebräuchlich. 2 2) veraltet von geld, zinsen, schulden: unablegliche zinse Schottel 650 . ein unablegliches capital, welches nicht abgelegt oder abgetragen werden kann, welches beständig auf einem grundstücke stehen bleiben musz, ein eisernes. unablegliche zinsen, leibrenten u. s. f., deren capital nicht abgelegt werden kann, unablösliche Adelung 4, 829 . ' was ich ein unablösliches capital nenne, ne…