Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
übrigen v.
übrigen , v. , 1. jemanden eines dinges ü., überheben, davon befreien. 15. bis 18. jahrh., s. Brenner it.-dtsch. sprachbuch (1424) in Bayerns ma. 2, 422; Rädlein (1711) 904 a . im 18. jahrh. veraltend: verhoffend, sich ... auch diszfals des kriegs zu übrigen Dreyfelder hist. d. hauses Est (1580) 134 b . meist im part. geubriget sein, bzw. werden: so wolt ich ... gern ... dieser mühe geübriget gewesen sein Pape bettel- u. garteteuffel (1586) D 1 r ; es wird die zeit kommen, da er desz schlaffens geübriget ist Meyfart d. himmel. Jerusalem (1630) 2, 139 ; wiltu ... von solchem zweiffel befreyet s…