Hauptquelle · Pfälzisches Wb.
Trübeiche f.
Trüb-eiche f. : a. 1781: 1 Fuder Wein, nach Abzug der Trübeiche, Wert 30 Guld. [SSp., Verteilungsakt aus LA-Nd'hochstdt]. — Nach DWb. XI/1, 2 Sp. 1189 ist T. ein 366,78 Liter enthaltendes Weinmaß für neuen, noch trüben Wein oder Obstmost; ähnlich Schwäb. II 409 u. Bad. I 572 (Trubeneich). Nach Schweiz. I 73 ist T. die Messung des noch trüben Weines. Unser Beleg geht offensichtlich über die obigen Deutungen hinaus: vielleicht 'der für die Messung zu entrichtende Geldbetrag' oder 'Wertminderung des trüben Weines gegenüber dem abgeklärten Wein'? — Das Grundw. zu eichen 'Maße und Gewichte justie…