Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
treupflichtig
treupflichtig, adj.
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er muͤg im wol kampffes wegern, dieweil er sein mann ist, darumb das der mann dem herrn treuͤpflichtig ist vnnd in eren vnd wirdigen soll, nach seinen treuͤen1537 SspGlLehnr.(Zobel) 70v
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so ein treupflichtiger diener seinen herrn oder eine frau ihren mann toͤdtet, ... so soll er mit dem rade gestraffet ... werdenSchwedStadtR.(1709) 254
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dann wer den fuͤrsten friede gelobt und ihn auch treupflichtig ist, bricht er den frieden an ihn, man sol ihn richten nach friedensrecht1717 Burgermeister,TCJ. I 53
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staͤndlicher obliegenheit und treupflichtigen zusammenhang der glieder und ihres hoͤchsten reichs-oberhaupts1747 Hempel,StaatsLex. II 312