Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
treugelöbnis n.
treugelöbnis , treuegelöbnis , n. , treuschwur: eines dorfschreibers, in dessen hände die braut in zukunft ihr treuegelöbnis niederzulegen hat Bismarck polit. reden 1, 156 Kohl; in gruppen von 40 personen schritt man dann in das mausoleum, die kranzträger zuerst, um mit worten der huldigung und des treugelöbnisses die zeichen der nimmer endenden liebe für den deutschen recken ( Bismarck ) an seiner ruhestätte niederzulegen tägl. rundschau 1906 nr. 156, 1. beil. s. 2 a ; da legte ich denn meinem nunmehrigen kriegsherrn das treugelöbnis ... ab Hindenburg aus meinem leben (1920) 57 ; deutsche sch…