Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Treidwochenmarkt
Treidwochenmarkt, m.
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indem sie nicht allein auff ermeldte victualien, sonderlich aber das getraid uberbott thun, ... [ist] es nothwendig erfolget, daß auff die traid-wochen-maͤrckt gleichsam nichts mehr kommen will, und in staͤdten an brod als andern fuͤr den gemeinen mann grosser mangel erscheinet1601 CAustr. I 268 Faksimile