Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Treidmarktrichter
Treidmarktrichter, n.
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beschwerweiß angebracht worden, daß ... von dem traid-marckt-richter ... der theuerste kauff verschwiegen, bißweilen aber ... eingebracht ... wuͤrde1691 Beyer,Mühlenbauk. II 62