Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Treidfechsung
Treidfechsung, f.
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stehet ihm [lehensman] frei die traid- und weinfechsungen wie auch andere in zeit seiner inhabung gefallene einkhommen und nuzungen ... in seinem lezten willen zu vermachen1654 NÖLO. V 1, 21 § 5
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wie nicht weniger die burger in staͤdt und maͤrckten ihr eigene traͤid-fexung daheim zu hauß denen leuthen verkauffen, und mit ihren metzen abmessen, sich aber auch der bezahlung des auffschlags verweigern1665 CAustr. I 108 Faksimile
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treid-, heu- und grummetfechsung und einbringung1756 Grüll,OÖRobot 179