Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Traubenlesen
Traubenlesen, n.
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[wan den] herrn zur herbstzeit ihr keltern zerbrech, so sollen die nachbahrn mit dem traubenleßen still halten, biß daß die herrn ihren kelter wieder gemacht haben1646 AnnNassau 43 (1914/15) 228