Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Tonwaren
Tonwaren (hierzu Tafel »Tonwarenfabrikation« mit Text), aus Ton geformte und gebrannte, oft glasierte Gegenstände. Nach der innern Beschaffenheit der gebrannten Masse unterscheidet man zwei Gruppen von T., je nachdem die Masse, der Scherben , auf dem Bruch dicht, geschlossen, d. h. gesintert erscheint und an der Zunge nicht haftet, oder erdig, porös, nicht geschlossen ist und an der Zunge haftet. Jede Gruppe enthält mehrere Arten von T. I. Dichte G . A. Der Scherben ist weiß, durchscheinend . 1) Echtes oder hartes Porzellan ( Feldspatporzellan ) wird dargestellt aus Kaolin (kieselsaure Tonerde…