Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Titularbediente
Titularbediente, m. Inhaber eines höfischen Amtstitels ohne Amtspflichten und Besoldung vgl. Titel (III), Titularrat belangend ... unsere officierer bey der militz, imgleichen die titular-bediente, so keine gewisse besoldung haben ... da haben wir ein absonderliches reglement verfassen [lassen] 1691 CCMarch. IV 5 Sp. 153 Faksimile titular-bediente ... sind solche bedienten bey hofe, welche zwar den titul fuͤhren, aber nicht das amt und die besoldung wuͤrklich geniessen 1762 Hellfeld IV 2493 Faksimile daß besagter obercommissarius v.L. als ein bloßer titular-bedienter ... auch in personalibus u…