Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Titularbediente
Titularbediente, m.
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belangend ... unsere officierer bey der militz, imgleichen die titular-bediente, so keine gewisse besoldung haben ... da haben wir ein absonderliches reglement verfassen [lassen]1691 CCMarch. IV 5 Sp. 153 Faksimile
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titular-bediente ... sind solche bedienten bey hofe, welche zwar den titul fuͤhren, aber nicht das amt und die besoldung wuͤrklich geniessen1762 Hellfeld IV 2493 Faksimile
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daß besagter obercommissarius v.L. als ein bloßer titular-bedienter ... auch in personalibus unter seiner, des magistrats, gerichtsbarkeit in erster instanz stehe1767 Hagemann,PractErört. IV 387 Faksimile
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[kammer-gericht zu Berlin:] als das hoͤchste gericht und tribunal der churlande betrachtet, stehen unter seiner jurisdiction ... alle in der M. ... domicilirende koͤn. raͤthe und titular-bediente1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 317 Faksimile