Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Thronerbe
Thronerbe, m.
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also ward er der dritte koͤnig in Boͤheim, und pflanzte diese wuͤrde auf seine nachkommen und thronerben1668 Fugger,Ehrensp. 497 Faksimile
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ferner kan die erkennung der thronfolge in einem erbreich einen anstand gewinnen, wenn sich verschiedene competenten dazu angeben, und einander deswegen in den haaren liegen: da ... einige potenzen diesen, ... andere jenen, fuͤr den rechtmaͤßigen thronerben erkennen1777 Moser,VölkerR. 85 Faksimile