Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Thomaskerzen
Thomaskerzen, pl.
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die schulpraeceptoren [haben] ... als eine erkänntlichkeit von ihren knaben auf ... s. thomae die sogenannte thomaskerzen jährlichs zu empfangen1664 BeitrEssen 46 (1928) 163
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da unsere bürger kapucinern keine thomas-kertzen geben wolten, wurde der capuciner verschicketvor 1696 BeitrEssen 67 (1952) 178