Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Theiding
Theiding , plur. die -e, richtiger -en, ein im Hochdeutschen gleichfalls veraltetes Wort, welches ehedem in verschiedenen Bedeutungen üblich war. 1. Eine verglichene oder bestimmte Zeit zu etwas, eine Frist, ein Termin. So wurde es ehedem sehr häufig gebraucht, denjenigen Tag zu bezeichnen, da jemand im Gericht erscheinen mußte; der Termin. Ingleichen zuweilen für den Gerichtstag überhaupt. Daher war theidigen, theidingen, und vollständiger dagedingen, tagedingen, verklagen, vor Gericht fordern, und in weiterer Bedeutung, prozessiren überhaupt. 2. Dasjenige, was an einem solchen bestimmten Tag…