Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Theelregister
Theelregister, n.
-
ferners producirten sie extractum thel-register ... woraus zu ersehen, daß W.T.s beede toͤchtere auf absterben ihres bruders der thele verlustig geworden [sind]1690 Wenckebach,JusTheel. 161