Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Testierende
Testierende, m., f.
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in zeit der besorglichen sterbsleufden, da die des klainern oder groͤssern raths füegklich nit zubekommen, soll den testierenden zugelassen sein vor andern zweyen glaubwirdigen zeugen manspersonen jre testament vnd letzte willen aufzurichtenNürnbRef. 1564 XXIX 1 Volltext (und Faksimile)