Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Testatrizin
Testatrizin, f. wie Testatorin haben obberuͤhrter testatricin kinder und erben ihre zu recht gebuͤhrende legitimen 1655 Volckmann,Notariat. I 303 streit wegen eines testamentes, welches zwar von der testatricin, aber von keinen zeugen, unterschriben worden 1746 Moser,StaatsR. 25 S. 194 daß die testatricin selbst die gerichts-personen ihren letzten willen aufzurichten gebethen 1753 Klingner III 133 Faksimile endlich hat die testatrizin zwar am ende ihres testaments noch bemerkt, daß ihre tochter ... die versicherung gegeben habe, daß sie der testatrizin letzten willen uͤberall befolgen ... woll…