Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Testamentorin
Testamentorin, f.
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diesses capital und der jahrliche zins darvon soll nun fürohin zu ewigen weltzeiten zufolg dem letsten weillen der testamentorin gestüfftet sein und verbleiben1793 GraubündenRQ. B III 2 S. 1179