Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Testamentierung
Testamentierung, f.
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nach irem absterben so sollend des velaßnen gůts zwen theil in des mans fründ vnd der dritte theil in der frowen fründschaft fallen; jedoch allwegen testamentierungen vnd vergabungen ... klarlichen vorbehalten1607 LenzburgStR. 309 Faksimile
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ist es denen interressierten testamentatoren gefällig vorkommen, ihre damahls (in ehelichen gelübten) beschehen und gezügen testamentierung ... zu renovieren1763 GraubündenRQ. B III 2 S. 1136