Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
testamentierlich
testamentierlich, adj.
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durch synen letsten testamentierlichen willen vns oder vnser spittal zweyhundert gulden vergabet1639 FreiburgÜGBl. 37 (1944) 55
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codicill ist auch ein begriff vnd vfzeichnung eines letsten willens, ... doch ohne einiche erbsatzung, substitution noch enterbung, sunders trifft allein gaben vnd legaten an, bedarf derhalben der testamentierlichen solennität nit1. Hälfte 17. Jh. FreiburgÜMun. II Art. 303
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[waß der] herr zu Jever und Kniephausen in seiner testamentierlichen verordnung ... disponirt und vermachet1654 Meiern,ActaRatisb. I 910