Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Tertiarier
Tertiarier , vom lat. tertiarii , Laien, welche an allen Vorrechten, Gnaden u. Ablässen eines geistlichen Ordens Antheil haben, aber in der Welt bleiben, heirathen können und ihrem Berufe obliegen. Das im Mittelalter zwischen dem Welt- und Klosterleben richtig vermittelnde Institut der T. ist keine Bruderschaft, wo das Unterschreiben des Namens für Befolgung der Statuten genügt, um Mitglied zu werden, sondern der T. hat in einem Noviciatsjahre seine Befähigung nachzuweisen und verpflichtet sich durch Ablegung der einfachen Gelübde zur Beobachtung der Regel. Schon vor der Zeit des hl. Francisku…