Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Teppichmacher
Teppichmacher, m.
-
vermüge m.h. malers des schultheisen zu W. supplication an m. gn. graw bescheen, hatt er ir gnade erliche dinge ... gethan vnd darnach auch 14 tag mit fleiß dem teppichmacher ein visierung oder muster zugericht, daran er 2 daler verthient hadt1553 AnnNassau 69 (1958) 117
-
alle knappen, thuch- zeug- vnd teppichmacher sollen ihre außgeruͤste stuck thuch, zeug vnd teppich, was gattung die seyn, bey der schau schaͤtzen lassen, vnd vom gulden einen halben kreutzer als gleich erstatten1657 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 184 Faksimile
-
[kopf-steuer:] teppichmacher, in Dreßden und Leipzig 2 thl., teppichmacher in denen uͤbrigen großen und mittelsta*dten 16 gr.1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 487 Faksimile
-
von eingezuͤnfteten meistern ... von dieser art sind in W. die flaschner oder blechner ... sporer, teppichmacher1779 Weisser,RHandw. 203 Faksimile