Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tentator
Tentator, m.
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das hinfuro zum magisterio umb mehrer ansehens willen die vorige und herprachte zahl der tentatorn und examinatorum pleiben, zum baculariat aber nit mehr dann vier ... neben dem dechan zu examiniren gewehlt ... werden sollen1558 HeidelbUnivStat. 116 Faksimile