Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tenorist
Tenorist, m.
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gewesener zollerischer tenorist [empfing für den Gesang 4 fl.]1584 Senn,MusikInnsbruck 133
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berg-saͤnger ... deren music soll in acht persohnen als zweyen baßisten, zweyen tenoristen, zweyen altisten und zweyen discantisten bestehen, und wenn einer oder mehr hiervon abgehen oder sonst ihre stimmen zum singen untuͤchtig werden, sollen sie solches bey dem berg-hauptmann anmelden und andere in dieser music erfahrne zur auffnehmung vorstellen1693 Schönberg,Berginformation 43