Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Temporalunfall
Temporalunfall, m.
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[das matricularwerck betreffend ist] auf die grosse, sich hie und da befindliche schulden und ein und andern orts temporal-unfaͤlle das absehen zu nehmen1698 Moser,StaatsR. 31 S. 86 Faksimile