Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
teiler
teiler
- ›Divisor‹; zu teilen 1; vgl. Schirmer, Wortsch. Mathematik. 1912, 71.
- ›Schatzmeister, Verwalter‹; speziell im Bergrecht: ›ein dem Kammergrafen unterstellter Bergbaubeamter, der die Kuxen, die Besitzanteile an einem Bergwerk festlegt‹ (Piirainen, Recht Schemnitz. 1986, 3
- ›Teilhaber, Berechtigter‹
- ›Richter‹