Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Teidingregister
Teidingregister, n.
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so oft sich mit dem paur- oder söllman durch ableiben ... ain veränderung mit dem gut oder söllheisl begibt, solle sich der nachkoment besitzer desselben, gleichfals der jenig, so hinfürter ain neue feurstat paut ... alspalt bei der lantgerichtsschreiberei angeben und ins tädingregister ... einzaichnen lassen, damit vermelts register der feurstöt und underthonen halb jederzeit in gueter ordnung erhalten werden magum 1618 Tirol/ÖW. II 21 Faksimile