Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
teiding
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- ›Gerichtsverhandlung, Gerichtsversammlung; Gerichtstermin‹.
- ›Rechtssache‹.
- ›Verhandlung, Beratung‹; in vielen Belegen ist nicht eindeutig erkennbar, ob eine Verhandlung oder das Ergebnis einer Verhandlung, ein Vertrag, gemeint ist; daher offen zu 4.
- ›Vertrag, Übereinkunft (z. B. Ehe- oder Kapitulationsvertrag)‹.
- ›Rede; Gegenrede, Antwort (auch in einer Gerichtsverhandlung)‹.
- ›leeres und nutzloses Gerede, Geschwätz‹.
- ›Verleumdung, Anfechtung, Schmähung‹.
Etymologie: zu mhd.