Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Teichfischer
Teichfischer, m.
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durch einen fang mehr bekommen ... als andere gemeine strom- oder teich-fischer1689 Valvasor,Krain IV 2 S. 531 Faksimile
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ein rechter teich-fischer muß das gantze teich-wesen und die zahme fischerey sehr wohl verstehen1745 Zincke,HdwLex. 732
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[Robot-Abolitionsvertrag für] teichtfischer1786 Grüll,OÖRobot 203