Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Taxordnung
Taxordnung, f.
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tax ordnung deß gerichtgelts vnd deß gerichtschreybers belohnungFrankfRef. 1578 I 41 Volltext (und Faksimile)
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soll er canzler ob den canzley gefellen vnnd der taxordnung mit allem vleis hallten, damit derselben in allem threulich gelebt vnnd vnns zuschaden nichts vnthreut werde1590 QBehGBayr. 180 Faksimile
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von aines unterthonnes todtfahl ... ist man ... schuldig, das aine roß oder darfür laut der alten taxordnung 18 fl. zu geben1646 Tirol/ÖW. XVII 79
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die erneuerung ... der vorhin publicirten stolae tax-ordnung1669 ZSchles. 3 (1860/61) 139
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haben wir ... beschloßen ... folgende taxordnung heraus gehen zu laßen ... und zu aller unserer unterthanen ... nachricht oͤffentlich von denen cantzellen publiciret und vor unßerer cantzleythuͤr ... affigiret werden solle1709 CCNass. III 46
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welcher von den geringeren bedienten in herrschaftlichen verrichtungen verschickt wird [und] ... ein mehrers, als ihme vermoͤg der tax-ordnung ... ordinirt ist, verzehrt ... [dem soll] die ganze zehrung an seinem lohn abgezogen werden1750 Moser,Hofr. I Beil. 92 Faksimile
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die reichskanzleiordnung wird von Kur-Mainz mit genehmhaltung des kaisers, die taxordnung aber von Kur-Mainz allein vorgeschrieben1757 RechtVerfMariaTher. 463
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[dass der Advokat] sich auch nicht entbrechen mag, die copial-gebuͤhren nach de[r] tax-ordnung zu entrichten1765 NCCPruss. III 814 Faksimile
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taxordnung, wornach die meßguͤter und die anhero zu markt kommenden pferde und ander vieh von den verkaͤufern zu verzollen1785 BrschwWolfenbPromt. IV 239
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der taxeinnehmer bestimmt die taxe der expeditionen und sonstigen kanzleiarbeiten, erhebt und verrechnet auch alle davon abfließenden gefaͤlle nach der taxordnung und hat dafuͤr aus diesen gefaͤllen eine jaͤhrliche besoldung1791 Malblank,Kanzleiverf. I 254 Faksimile
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das recht, eine taxordnung für die stolgebühren vorzuschreiben, selbige zu erhöhen, oder sonst zu ändern, gebührt allein dem staate1794 PreußALR. II 11 § 425
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besteht ... eine besondere, nach dem locale, dem alter und dem vermoͤgen der leichen abgemessene taxordnung der saͤrge1806 Roman,BadKirchR. 195 Faksimile
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so kann selber [dessen Vieh Schaden angerichtet hat] von amtswegen abgepfaͤndet, und nach inhalt der taxordnung billig punktirt werden, ohne daß den verursachten schaden jemand angeklagt hat1815 RepStaatsVerwBaiern II² 87 Faksimile
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taxordnung, wie man das brot, das fleisch und den haber im feld geben solle1597 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 254
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daß bey allen ... creyssen, da solche an- und durchzuͤg fuͤrgenommen werden, taxordnungen aufzurichten, wie um leidliche und billige bezahlung der kriegsman mit kost und futter ... hinaus zu bringen1598 RAbsch. III 457 Faksimile
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es sollen alle ... jäger, so ... solliches wilt zu schiessen in bevelch haben, all ... wiltprät ... gegen bezallung der taxordnung zum stift bringenum 1600 Kärnten/ÖW. VI 487 Faksimile
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die bey jedem reichstag nothwendige taxordnung solle ... durch den kayserl. hof-marschallen, die chur-saͤchsische raͤthe, samt den reichs-erb-marschallen, und der statt, da der reichstag gehalten wird, hierzu verordneten ... verglichen, gemacht, und ausgefertiget ... werden1774 Moser,Reichstage I 271 Faksimile
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daß die eigenthuͤmer der hauptapotheken diese chemischen arzeneyen um ein betraͤchtliches wohlfeiler, als sie in der taxordnung angesetzt sind, an die eigenthuͤmer der kleinern apotheken uͤberlassen1789 LVerordnLippe III 432 Faksimile
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die reichsstaͤnde sollen ... den gastwirthen eine billige taxordnung vorschreiben ... und diese an den wirthshaͤusern oͤffentlich anschlagen lassen1802 v.Berg,PolR. I 356 Faksimile