Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Taxbediente
Taxbediente, m.
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befehlen [wir] ... den tax-bedienten ... daß sie ... die taxbahre brieff taxiren und niemanden daruͤber, ausser was die gebuͤhrende regalia und privilegirte cantzley-jura betrift, im geringsten mit einigen andern abforderungen ... beschwehren1658 SammlReichshofrat 301