Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Taufessen
Taufessen, n.
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[die pfarrer zubefragen] ob sie auch grosse taufessen ... geben, uber einen tisch gest halten und mehr denn vier gericht geben1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 392 Faksimile
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in der kirchen [sol] ... zur milden gaben den armen zu gute vermanet werden, ... dergleichen auch allwege ... bei dem taufessen geschehen [und zu tisch mögen büchsen aufgesetzet werden]1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 449 Faksimile
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die wirthschafften gastereyen, ... damit zugleich hochzeitlich offentliche mahlzeiten, tauffessen [sind] ... ernstlich verbotten1659 JbWestfKG. 6 (1904) 10