Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tanzpfeifer
Tanzpfeifer, m.
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daß christen nit sollen tantzen vnd wann die kirchendiener zur hochzeit sind vnd die tantzpfeiffer vnd geiger hin ein kommen, daß sie dann weg gehn sollen1586 TheatrdeVenef. 281c Faksimile