Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Talvogtei
Talvogtei, f.
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die thalvogtey ist schon mehrere jahre nur durch einen ambtsverweser versehen worden, dißer ware ... des alten thalvogts h. Behr seel. sohn und man hätte geglaubt, er würde diße stelle erlangen; allein er hat die jura nicht gestudieret, wie es doch nach der neyen einrichtung seyn solte1772 FreibDiözArch.³ 21 (1969) 278
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der delinquent [wird] von rathhause auffs thalhaus, hernach hinunter vors richthaus gefuͤhret, und den scharffrichter uͤbergeben, der ihn denn von dar an, unter den thalhause weg, nach der thalvoigtey, und so dann ... nach der moritz-kirchen hinauff, wo sich des thals grentzen endigen, ausstreichet1670 Hondorff,HalleSalzw. 168 Faksimile