Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Talgemeinde
Talgemeinde, f. (regelmäßige) Versammlung der Talleute (I) eines Tals (II) zur Beratung und zum Beschluss wichtiger Angelegenheiten; idR. unter Teilnahme von Vertretern der Herrschaft und Verwaltung vgl. Talschaft es ist vfgesetzt vnd geordnet an der thalgmeind anno 1599 von dem gnedigen herren, dem convent, dem ganzen ersamen rath vnd gmeinen thallüten, das fürthin keiner weder alp noch buwland nit soll noch mag nutzen ... er sye dan ein ingsäßner geschworner thalman 1599 EngelbergThalr. 77 Faksimile dass fürohin ein ieder thalman solle mit seinem seythengwehr erscheinen bey der thalgmeind be…