Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tafernsnotdurft
Tafernsnotdurft, f.
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lassen wür ... zue, welche in disen vüer ämbtern auf ihren heußern und güetern tafernrecht haben oder solche selbst in Österreich fahrn, daselbst zu ihrer taferns-notdurften wein einkaufen ... mögen1612 OÖsterr./ÖW. XIII 312