Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Töffelmacher
Töffelmacher, m.
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to dem schomakerampte hören de töffelmaker1561 Beccau,Husum 347
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was vor institution können sie [knaben] sich einmal rühmen, wenn sie erwachsen sein, wenn der eine auf einem raschmacher, der ander auf einen töffelmacher, der dritte auf einen perlstücker, der vierdte auf einen hüllenmacher etc. sich beruffen wolte1644 Wismar/MGPaed. 44 S. 86