Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Synodalgut
Synodalgut, n.
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die kirche ist fast baufellig, und viel offner fenster, warumb das consistorium anzuhalten, daß sie die synodalgüter daselbst dies jahr der kirche zu R. zubilligen1571 ZNdSächsKG. 45 (1940) 188