Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Synodalbuch
Synodalbuch, n.
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das alte synodalbuch bei he. burgermeister D. abzufodern, auch ein newes, darein die synodal-acta ferner einzuschreiben, verfertigen lassen1692 JbWestfKG. 6 (1904) 46
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einen extractus aus den vorhandenen synodalbüchern zu formiren, zum künftigen gebrauche ... in synodo1711 Heppe,EvKiWestf. I 225
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soll dieses edict [der Generalsynode] denen hh. inspectoribus zur nachricht ins synodal-buch eingetragen werden1728 KircheGrafschMark I 148
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[sollen die praͤpositi der synoden] in einem synodalbuche richtig aufzeichnen, was sowohl in ihren amtsgeschaͤften als sonst von wichtigkeit in der synode vorgefallen ist1731 Gadebusch,Staatskunde II 212 Faksimile
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der neuerwählte herr präses ... erhielte die synodal-bücher und schriften, das große silberne und kleine eiserne siegel1790 JbWestfKG. 11/12 (1909/10) 126