Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
subtilschnitzend
subtilschnitzend, adj.
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daß sie [Vertreter der Stadt] darüber von e.g. also schimpflich angezapffet und vor jungwitzige, spitzfundige und subtilschnitzende juristen carpirt und ausgeruffen worden sein sollten1596 HannovGBl.² 7 (1954) 240