Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Substitutionsfall
Substitutionsfall, m. I Erbfall, bei dem eine Substitution (I) wirksam wird wer in substitutionsfällen ... daz mortuarium abzufuhren hat 1751 Chorinsky,Mat. IV 414 [die Direktionen der Spitäler sollen] über diese und allfählig noch künftige dergleichen substitutionsfäll auch ... eine exacte controlle führen 1779 BernStR. VII 1 S. 142 Faksimile daß derselbe ohne leibes-erben verstorben, mithin der im testament ausgedruͤckte substitutions-fall eingetreten sey 1786 NCCPruss. VIII 45 Faksimile die fähigkeit oder unfähigkeit des substituten wird nach dem zeitpunkte, wo der substitutionsfall eintrit…