Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Substitution
Substitution, f.
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[Übschr.:] de vulgari substitutione. von gemeiner vndersatzung oder substitutionMurner,Inst. 1519 Bl. 51v Volltext (und Faksimile)
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aber aller massen, wie die substitution vnd afftererbsatzung, so den vnuogtbarn kinden beschicht, sich mit erraichung jres vogtparn alters endet, allso vnnd gleicher weiß, so die vnrichtigen wider zů sinnen, vnd rechter vernunfft kummen, so ist die substitution auch gefallen, vnd erloschen1544 Perneder,Inst. 62r Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544
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daß in allen faͤllen der substitutionen ... der mutter der dritte theyl aller guͤter, das ist, jre legitima, solle volgen vnd zukommenFrankfRef. 1578 IV 4 § 7 Volltext (und Faksimile)
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neben ieztgedachter aftererbsatzung und substitution, die ein ieder testierer ohne unterschied zu thuen und derowegen ... ain gemaine nach erbsatzung, genent wierdt, ist noch ein andere, da nemblich ein vatter seinen unvogtbaren kindern substituiert und nacherben benent1608 OÖLTfl. IV 15 § 5
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die zweyfache substitution ... da jemand neben dem ersten nacherben noch einen zweiten nacherben bestimt1771 BernStR. VII 1 S. 141 Faksimile
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[so soll ein procurator, der] im gericht nit erscheinen ... moͤchte, ... eynen oder mehr procuratores ... zusubstituirn fug vnnd macht haben, welche substitution ... im gericht [vermeldt werden soll]RKGO. 1555 I 20 § 2 Volltext (und Faksimile)
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dieweil ich aber vff N. vor einem ersamen rath zu N. nit erscheinen kan, so wil ich auff solche termin mein substitution auff den ehrngeachten vnd hochgelehrten herrn N. transferirt haben1568 Zwengel 55v Volltext (und Faksimile)
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wofern aber ein procurator nothwendig verreisen muͤste ... soll er ... einen an seine statt substituiren ... welche substitutionen vor unserm kanzley-sekretario geschehen ... sollen1609 HildeshLO. I 16
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von substitutionen: endlich kommen bey dem reichs-convent mehrmalen auch substituirte gesandte für: wann nehmlich ... wann er [comitial-gesandte] auf einige zeit verreiset [pfleget derselbe] einen anderen gesandten ... zu bevollmaͤchtigen, daß er indessen seines hofes interesse wahrnehmen [moͤge]1751 Moser,StaatsR. 45 S. 19 Faksimile
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eben so wenig wird durch den tod des bevollmächtigten eine substitution entkräftet, die von dem machtgeber selbst, oder von dem hauptbevollmächtigten ... geschehen ist1794 PreußALR. I 13 § 193