Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Substantialtermin
Substantialtermin, m.
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indem die procuratores ... in ihren sachen die substantialtermin underliessen ... moͤgen und sollen auch dieselbe solche termin mit dem widertheil ernewern1507 RKGO/Lünig,RA. II 282
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erstlichs soll in einer yeder rechtuertigung erster instantz, fürheischung ladung oder citation erlangt, dem widertheil verkündt, vnnd vff den tag in der fürheischung oder ladung bestimpt, reproduciert, das ist wider fürbracht vnd erholt werden, das ist ein substantial termin, vnd von sondern noͤten1541 Stumphart,Proz. 2v Volltext (und Faksimile)
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[Gebühr:] von einem jeden substantialtermin, dazu prothocoll dictirt wird, von jeder parthey dem richter 2 1/2 ß1613 TecklenburgLGO. 95