Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Subrogation
Subrogation, Surrogation, f.
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[wir entledigen die] academia von allen ... einquartirungen, also ... daß dieselbe ... weder mit abloͤsung derselben in geld oder anderen subrogation oder præstation eines æquivalentis ... beschwaͤret werden solle1694 CAustr. I 12 Faksimile
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weitere erhoͤhung der cammermatricul nach erforderung der besoldungen ... oder anderweiter allerdings verlaͤßlich und werkthaͤtigen surrogation1726 Vahlkampf,Miszellen I 15 Faksimile
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wenn sich ereignen sollte, daß zur wahlzeit der neuen magistrate unter den contrattanten eine hinlaͤngliche zahl tauglicher subjekte nicht vorhanden waͤre, soll der magistrat befugt seyn, auch fieranten sowohl zur wahl, als zur surrogation der magistrate vorzuschlagen1792 Kropatschek,KKGes. X 4
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von der zahlung mit subrogation (eintritt in die rechte des glaͤubigers)1808 CNapWestf. vor § 1249