Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Submissionsbüchlein
Submissionsbüchlein, n.
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solle ... der verwalter bey den proto- und notariis die fuͤrsehung thun, daß allen beyden gerichtlichen audientzien vorgehende submissiones causarum in margine judicialis protocolli fleißig annotiret und nach der audienz in das ... submißions-buͤchlein kuͤnfftig ohnfehlbar eingetragen [werden]1662 RAbsch. IV Zugabe 100 Faksimile